Das Krankenhauszukunftsgesetz: Förderung Ihrer IT-Projekte – kompakt und verständlich
Umfangreiche Investitionen in die IT-Infrastruktur der Krankenhäuser, das Vorantreiben der Digitalisierung und die Schaffung moderner Versorgungsstrukturen - mit diesen Zielen wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) 2020 eingeführt. In diesem Blogpost beleuchten wir kompakt und verständlich die wichtigsten Informationen zum KHZG, seinen Zielen, Fristen und Herausforderungen.
Das Krankenhauszukunftsgesetz: Förderung Ihrer IT-Projekte – kompakt und verständlich
Umfangreiche Investitionen in die IT-Infrastruktur der Krankenhäuser, das Vorantreiben der Digitalisierung und die Schaffung moderner Versorgungsstrukturen - mit diesen Zielen wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) 2020 eingeführt. In diesem Blogpost beleuchten wir kompakt und verständlich die wichtigsten Informationen zum KHZG, seinen Zielen, Fristen und Herausforderungen.
Die Ausgangssituation: Das KHZG wird verabschiedet
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz stellte der Bund 2020 3 Milliarden Euro bereit, die einzelnen Bundesländer sollten zusätzlich etwa 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn gab dazu bekannt: „Wir investieren in die digitale Zukunft - weil wir gerade in der Pandemie erfahren haben, wie wichtig gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser sind.”
Die Förderziele und Inhalte des KHZG:
Das Krankenhauszukunftsgesetz regelt verschiedene Aspekte der Verteilung von Finanzmitteln für Digitalisierungsprojekte. Zudem enthält das Gesetz Regelungen zur Bewertung des digitalen Reifegrades von Gesundheitseinrichtungen. Dabei fokussiert das KHZG vor allem auf:
Stationäre Notfallversorgung: Optimierung der Abläufe und Vernetzung mit anderen Leistungserbringern.
Bundesweite Standards: Einführung einheitlicher IT-Systeme und Schnittstellen für eine bessere Interoperabilität.
Vernetzung im Gesundheitswesen: Förderung telemedizinischer Anwendungen und sektorenübergreifender Zusammenarbeit.
Qualitätssteigerung: Verbesserung der medizinischen Versorgung durch digitale Lösungen.
IT-Sicherheit: Erhöhung der Sicherheit der IT-Infrastruktur in Krankenhäusern.
Der Förderzeitraum und die Antragsfristen:
Förderzeitraum: 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2025
Antragsfrist: 31. Dezember 2025
Förderfähige Projekte:
Das KHZG umfasst elf Kategorien förderfähiger Projekte. Dazu gehören beispielsweise:
Elektronische Patientenakte (ePA): Einführung und Nutzung der ePA.
Telemedizinische Anwendungen: Videosprechstunden, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), Patientenportal.
IT-Sicherheit: Firewalls, Virenschutz, Verschlüsselungstechnologien.
Interoperabilität: Sichere Datenübertragung zwischen Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern.
Voraussetzungen für die Förderung:
Gesetzliche Krankenhausträger (keine reinen Privatkliniken)
Projektbeginn nach dem 02. September 2020
Projektabschluss bis zum 31. Dezember 2025
Einhaltung der EU-Beihilfevorschriften.
Verwendung anerkannter Standards für Interoperabilität
Umsetzung der Elektronischen Patientenakte
Sichere IT-Infrastruktur nach aktuellen Standards
Einhaltung des Datenschutzes
Nutzung der Telematikinfrastruktur (sofern vorhanden)
Die Förderhöhe:
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Projekts und der Größe des Krankenhauses. Details finden Sie in den offiziellen Förderrichtlinien.
Herausforderungen und Kritik:
Komplexität der Antragstellung: Die Beantragung der Fördermittel kann zeitaufwändig und kompliziert sein.
Unsicherheit über die Förderhöhe: Die Höhe der Förderung ist abhängig von verschiedenen Faktoren und kann nicht im Voraus genau kalkuliert werden.
Verpflichtung zur Umsetzung von Standards: Krankenhäuser, die Fördermittel erhalten, verpflichten sich zur Umsetzung von bestimmten Standards, z. B. der Einführung der elektronischen Patientenakte. Dies kann mit hohen Kosten verbunden sein.
Personalmangel: Krankenhäusern fehlt es oft an Personal mit den notwendigen IT-Kenntnissen, um die Digitalisierungsprojekte umzusetzen.
Datensicherheit: Die Digitalisierung von Krankenhäusern birgt auch Risiken im Hinblick auf die Datensicherheit.
So funktioniert die Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt in drei Schritten:
Bedarfsanmeldung: Der Krankenhausträger meldet seinen Bedarf beim zuständigen Bundesland an. Der Krankenhausträger, ggf. das Universitätsklinikum, meldet seinen Förderbedarf durch eine Bedarfsanmeldung unter Verwendung der vom BAS zur Verfügung gestellten Formulare an.
Fördermittelantrag: Innerhalb von drei Monaten nach der Bedarfsmeldung entscheidet das Bundesland, welche Projekte für eine Förderung in Frage kommen und beantragt die Mittel bei der BAS. Die Antragsteller müssen während des Antragsverfahrens die landesspezifischen Einreichungsfristen einhalten.
Bewilligung und Auszahlung: Das BAS bewilligt die Förderung und die Mittel werden ausgezahlt.
Weiterführende Informationen
Den Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit. Dort finden Sie auch alle Informationen zu den Förderrichtlinien, Fristen und umfangreiche FAQs:
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